weiteren Kopien, die Sie Person beantragen, können wir ein angemessenes Entgelt auf der
Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellen Sie den Antrag elektronisch, so sind die
Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern er
nichts anderes angibt. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und
Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
(4) Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger
personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der
Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener
Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
(5) Recht auf Löschung („Recht auf vergessen werden“)
Sie haben das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass Sie betreffende
personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet,
personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
a. Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige
Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
b. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß
Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DSGVO stützte, und es
fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
c. Die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO Widerspruch gegen die
Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung
vor, oder die betroffene Person legt gemäß Artikel 21 Absatz 2 DSGVO Widerspruch gegen
die Verarbeitung ein.
d. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
e. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem
der Verantwortliche unterliegt.
f. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der
Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 DSGVO erhoben.
Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß
Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren
Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer
Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten
verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller
Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser
personenbezogenen Daten verlangt hat.
Das Recht auf Löschung („Recht auf vergessen werden“) besteht nicht, soweit die
Verarbeitung erforderlich ist:
– zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
– zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der
Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur
Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung
öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
– aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß
Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i sowie Artikel 9 Absatz 3 DSGVO;